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Weiß: Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Archivmeldung vom 09.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Peter Weiß (2019)
Peter Weiß (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Peter Weiß: Vereinbarte Debatte - Vorgeburtliche genetische Bluttests [Bundestag 11.04.2019]" /Eigenes Werk

Das Kabinett hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung verabschiedet. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Die besonderen Regelungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld, haben geholfen die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern."

Weiß weiter: "Viele Arbeitsplätze und Unternehmen konnten dadurch gerettet werden. Ohne diese Maßnahmen wäre der Anstieg der Arbeitslosigkeit sehr viel höher ausgefallen. Erfreulich ist, dass sich der Arbeitsmarkt im Mai weiter positiv entwickelt hat.

Gleichwohl müssen wir auch die von der langen Dauer der Pandemie stark belasteten Unternehmen im Auge behalten, die zum Teil noch die Kurzarbeit benötigen. Daher ist es richtig, dass auch noch über den 30. Juni 2021 hinaus die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld gelten. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende September 2021. Damit verbunden ist die Hoffnung und Zuversicht, dass dies angesichts der großen Fortschritte bei der Pandemie-Bekämpfung die letztmalige Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld sein wird."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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