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Habeck schließt Novelle zum Energiesicherungsgesetz nicht aus

Archivmeldung vom 04.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Robert Habeck (2018), Archivbild
Robert Habeck (2018), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schließt eine Novellierung des Energiesicherungsgesetzes nicht aus. Um Energiekonzerne, die in einer starken Abhängigkeit von russischem Gas stehen, gebe es zwei Möglichkeiten, sagte er der Wochenzeitung "Die Zeit".

Die erste sei: "Man gibt den Unternehmen Geld. Das gehört aber auch nicht mir allein, sondern am Ende Ihnen. Das sind dann Gelder des Staates, die zahlen dann die Steuerzahler früher oder später zurück."

Oder man erlaube den Unternehmen, die Preise weiterzugeben. In diesem Fall müssten die Kunden dieses Unternehmens dann die volle Preiserhöhung tragen. "Das würde bedeuten, dass man für einige Stadtwerke, die dann mit ihren Kunden zu tun haben, sofort eine Preisexplosion haben würde. Deswegen ist das ein sehr scharfes Schwert, das wir noch nicht gezogen haben, weil wir noch an anderen Möglichkeiten, die vielleicht den Keil nicht so scharf in die Gesellschaft treiben. Aber ausschließen kann ich das auch nicht", so Habeck.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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