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Grüne: Lohngerechtigkeits-Gesetz hilft 92 Prozent der berechtigten Frauen nicht

Archivmeldung vom 25.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern wird nach Berechnungen der Grünen für gut 90 Prozent der weiblichen Beschäftigten in den größeren deutschen Unternehmen keinen Vorteil bringen. Die Grünen berufen sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Demnach betrug die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern im vergangenen Jahr 21 Prozent. Sie ist dem Papier zufolge seit 2006 nur um zwei Prozentpunkte gesunken.

In den rund 19.000 Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten sind rund sieben Millionen weibliche Angestellte tätig, heißt es in der Antwort. Von ihnen arbeiten 84 Prozent in tarifgebundenen und weitere acht Prozent in tarifungebundenen Firmen, die einen Branchentarifvertrag anwenden. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist aber vorgesehen, dass Frauen in diesen tarifgebundenen und tarifanwendenden Betrieben nur einen "vereinfachten Auskunftsanspruch" über die Gehaltsstruktur erhalten sollen.

Das bedeute in der Praxis, dass sie nur Auskunft über die Entgeltregelung bekommen könnten, nach der sie bezahlt würden, sagte Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke der Zeitung. "Das Auskunftsrecht bedeutet in der Realität für 92 Prozent der berechtigten Frauen, dass sie einfach bei der Gewerkschaft nach dem Tarifvertrag fragen könnten. Mehr Auskunft werden sie von ihrem Arbeitgeber auch nicht bekommen", sagte Müller-Gemmeke.

Kontext:

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit soll kommende Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Es sieht einen Auskunftsanspruch für Angestellte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten vor: Der Arbeitgeber soll sie auf Wunsch darüber informieren müssen, wie viel sechs Kollegen in vergleichbarer Funktion verdienen. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) erhofft sich davon, dass Frauen mehr über die Gehaltshöhe ihrer männlichen Kollegen erfahren, um für sich gegebenenfalls ein höheres Gehalt fordern zu können.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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