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SPD-Innenpolitiker sehen Korrekturbedarf beim Doppelpass

Archivmeldung vom 28.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: motograf / pixelio.de
Bild: motograf / pixelio.de

Innenpolitiker der SPD sehen Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf zur Optionspflicht. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, begrüßte im Interview mit der "Welt" zwar grundsätzlich die Einigung: "Es ist eine Zeitenwende. Die Kriterien des Koalitionsvertrags werden eingehalten, ohne ein bürokratisches Monster zu schaffen."

Nun würden jedoch die Fraktionen im weiteren Gesetzgebungsprozess ihre Änderungsvorschlage einbringen: "Wir werden uns über die doppelte Staatsbürgerschaft auch für sogenannte Altfälle unterhalten", kündigte Hartmann an.

Der Innenminister von Schleswig-Holstein, Andreas Breitner (SPD), lehnt den Gesetzentwurf ab: "Wir halten unsere Grundkritik aufrecht", sagte Breitner. "Der Optionszwang wird mit weiteren und neuen Hürden nicht zwangloser, sondern zu einem bürokratischem Monstrum."

Albig kritisiert Einigung auf Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hat die Einigung der Koalitionäre in Berlin auf eine Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft hart kritisiert. "Das Ergebnis ist sehr unbefriedigend", sagte Albig der F.A.Z.: "Es bleibt bei einem riesigen integrationsfeindlichen Bürokratiemonster."

Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg kämpfen für eine weitergehende Doppelpasslösung, als die Bundesregierung sie jetzt beschlossen hat. Innen- und Justizministerium hatten sich am Donnerstag auf einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft geeinigt. Demnach ist in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Der Gesetzentwurf soll laut Innenministerium dem Kabinett so schnell wie möglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit die parlamentarischen Beratungen rasch beginnen können und das Gesetz noch im Jahr 2014 in Kraft treten könne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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