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Leutheusser-Schnarrenberger will Missbrauch mit Abmahnungen erschweren

Archivmeldung vom 03.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagt dem zunehmenden Missbrauch mit Abmahnungen den Kampf an. "Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Süddeutschen Zeitung".

"Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht." Das Ministerium will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen deutlich verringern soll. Geplant sind unter anderem Vorschriften, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu reduzieren, sowie Ersatzansprüche für missbräuchlich Abgemahnte.

Hintergrund ist ein fragwürdiges Geschäftsmodell, das einige Anwaltskanzleien in den vergangenen Jahren offenbar gezielt entwickelt haben. Vor allem kleinere Unternehmen und Existenzgründer, die ihre Waren und Dienste auch über das Internet anbieten, klagen immer häufiger darüber, dass sie wegen geringster Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu hohen Kosten abgemahnt werden. Im Justizministerium geht man davon aus, dass dadurch häufig eine existenzbedrohende Belastung entsteht. Dagegen will Leutheusser-Schnarrenberger vorgehen. "Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Gebührenrecht die entscheidenden Stellschrauben ändern", sagte sie.

Vor allem aber sollen "missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten". Auch gegen den Abmahnmissbrauch im Urheberrecht will Leutheusser-Schnarrenberger vorgehen. Denn "anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind", würden den eigentlichen Abmahnzweck immer weiter in den Hintergrund drängen: "nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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