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Unions-Fraktionsvize Harbarth kritisiert Bundesnetzagentur wegen Stopp der Vorratsdatenspeicherung als voreilig

Archivmeldung vom 29.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stephan Harbarth
Stephan Harbarth

Foto: Dr. Stephan Harbarth/Laurence Chaperon
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Stephan Harbarth, hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung als "voreilig" kritisiert. "Sicherheitspolitisch besteht die Notwendigkeit zur Speicherung der Daten nach wie vor fort. Die Gefahrenlage ist unvermindert hoch", sagte Harbarth der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Entscheidung, auf die sich die Bundesnetzagentur nun beruft, in einem Eilverfahren getroffen. "Das OVG Münster hat in der Hauptsache noch kein Urteil gesprochen und kann nationales Recht nicht aufheben", sagte Harbarth. Es wäre wünschenswert gewesen, "dass die Bundesnetzagentur zunächst die gemeinsame Positionierung der Bundesregierung abgewartet hätte", so Harbarth.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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