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Union geht Entwurf für Anti-Terror-Gesetz von Maas nicht weit genug

Archivmeldung vom 03.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Strobl (2013)
Thomas Strobl (2013)

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Union geht der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Dschihadisten, der an diesem Mittwoch von der Bundesregierung beschlossen werden soll, nicht weit genug. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe), die Union hätte sich von Maas "statt des Päckchens ein Paket gewünscht".

Es sei zwar gut, dass jetzt das Reisen zu terroristischen Zwecken unter Strafe gestellt und die Terrorismusfinanzierung bekämpft werde - beides seien "alte Forderungen der Union". Es würden allerdings zwei wichtige Instrumente fehlen, sagte Strobl. Deutschland benötige die Vorratsdatenspeicherung und das von Maas ebenfalls verhinderte Verbot der Sympathiewerbung. Bis zum Jahr 2002 standen Sympathiebekundungen für Terrororganisationen unter Strafe. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte den Straftatbestand dann aber gestrichen. Strobl sagte, die Zeiten hätten sich inzwischen dramatisch geändert. Es gehe heute nicht mehr um die Verfolgung von Menschen, die für die RAF demonstrieren. Außerdem biete das Internet inzwischen enorme Möglichkeiten zur Anwerbung von Kämpfern für den "Islamischen Staat", al-Qaida und anderen Terrorgruppen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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