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Verbot des Ballermann-Hits „Layla“: AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz stellt Anfrage an die Landesregierung

Archivmeldung vom 13.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Michael Frisch (2022) Bild: AfD Deutschland
Michael Frisch (2022) Bild: AfD Deutschland

Berichten zufolge hat die Stadt Würzburg dafür gesorgt, dass der Ballermann-Hit „Layla“ auf dem Kiliani-Volksfest nicht mehr gespielt werden darf. Daraufhin hat die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

Dazu Michael Frisch, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Wenn in einem freiheitlich-demokratisch verfassten Staat das Abspielen eines Liedes verboten wird, das seit fast drei Wochen auf dem ersten Platz der deutschen Singlecharts steht, dann ist das eine Art von Bevormundung, die der Vorstellung vom mündigen und selbstbestimmten Bürger fundamental entgegensteht. Man muss den Text dieses Liedes nicht gut finden. Gleichwohl bedeutet eine solche Zensur ein übergriffiges Eingreifen des Staates, das wir als freiheitliche AfD-Fraktion ablehnen.“

Joachim Paul, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Im Hinblick auf zahlreiche Volksfeste in unserem Bundesland wollen wir von der Landesregierung wissen, ob ihr entsprechende Verbote für das Abspielen des Ballermann-Hits ‚Layla‘ auch in Rheinland-Pfalz bekannt sind. Wir interessieren uns zudem für die rechtlichen Grundlagen eines solchen Verbots.“

Quelle: AfD Deutschland

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