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Gesundheitsreform: Bundestagsabgeordnete vermissen Transparenz

Archivmeldung vom 01.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Vor der morgigen Abstimmung über den Kompromiss von Union und SPD über die Gesundheitsreform herrscht hinter den Kulissen im Bundestag große Unzufriedenheit. Das bestätigt jetzt ein von der Berliner Denkfabrik berlinpolis e.V. erstelltes Meinungsbild unter 60 Abgeordneten aller Parteien des Deutschen Bundestages.

Tenor des Stimmungsbarometers: der aktuelle Gesetzentwurf wird der Forderung nach Kosteneinsparung, mehr Wettbewerb und mehr Transparenz im Gesundheitswesen nicht gerecht.

So sind 71 Prozent der Abgeordneten, die berlinpolis e.V. Rede und Antwort standen, der Meinung, dass die beschlossenen Änderungen nichts oder nur wenig zu mehr Transparenz im deutschen Gesundheitswesen beitragen. Nur 26 Prozent halten die im Rahmen der Reform vorgesehenen Neuerungen dagegen für ausreichend. "Dieses eindeutige Bild zeigt, dass die Volksvertreter noch akuten Handlungsbedarf sehen", so der Vorsitzende von berlinpolis e.V., Dr. Daniel Dettling.

Zur Erreichung von mehr Kosten- und Leistungstransparenz fordert berlinpolis e.V. die Einführung einer obligatorischen Rechnung nach jedem Arztbesuch auch für gesetzlich Versicherte. Dies würde nach Ansicht von 73 Prozent der befragten Bundestagsabgeordneten das Kostenbewusstsein der Patienten maßgeblich fördern. "Wenn die Versicherten wissen, was die in Anspruch genommenen Leistungen kosten und somit mehr Eigenverantwortung tragen, können sie aktiv an einer Senkung der Gesundheitsausgaben mitarbeiten", so Dettling.

Die Forderung von berlinpolis e.V. nach einer stärkeren Verankerung des Rechnungsprinzips im Gesundheitswesen unterstützen 55 Prozent der befragten Abgeordneten. "Dazu bedarf es nur einer kleinen Änderung des Gesetzestextes", erläutert Dettling. Gemäß Paragraph 305 (2) des Sozialgesetzbuches erhalten Patienten auf Verlangen schon jetzt eine sogenannte Patientenquittung, welche die erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Kosten detailliert dokumentiert. Dettling: "Es wäre ein kleiner Schritt für die Politik, aber ein großer Schritt für die Versicherten, wenn die Worte "auf Verlangen" gestrichen würden und jeder Patient automatisch eine Kosten- und Leistungsaufstellung bekommt."

Quelle: Pressemitteilung berlinpolis e.V.

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