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Hasselfeldt fordert schnelle Einführung der Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 17.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gerda Hasselfeldt (2011)
Gerda Hasselfeldt (2011)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, fordert ein schnelle Gesetzesvorlage zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland – auch ohne vorherige EU-Regelung. "Wir müssen nicht zwingend auf die EU warten", sagte Hasselfeldt der "Welt". "Die Kriterien für eine verfassungs- und europarechtskonforme Speicherung von Verbindungsdaten sind vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof schließlich klar benannt."

Hasselfeldt kritisierte: "Es kann doch nicht sein, dass Verbindungsdaten selbstverständlich gespeichert werden, wenn es um Rechnungen geht, aber bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus gibt es einen Riesenzinnober." Dies entspreche nicht ihrem Sicherheitsverständnis.

Die CSU-Politikerin forderte, die Vorratsdatenspeicherung "eher heute als morgen" und "ohne politische Scheuklappen" zu regeln. "Es hat nichts mit Aktionismus zu tun, wenn man auf die hört, die etwas von der Sache verstehen." Sicherheitsbehörden, Polizeigewerkschaften, die Innenminister der Bundesländer und Fachpolitiker von Union sowie SPD seien da einer Meinung: "Wir sollten unseren Sicherheitsbehörden dieses wirkungsvolle Instrument nicht länger vorenthalten und zügig eine Neuregelung der Speicherung von Verbindungsdaten auf den Weg bringen."

De Maizière treibt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung voran

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) treibt offenbar ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung voran: Trotz der koalitionsinternen Streitigkeiten prüfe das Innenministerium derzeit die Möglichkeiten hierfür, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Dabei stehen demnach jene Schlussfolgerungen, die für einen Gesetzentwurf aus früheren Urteilen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zu ziehen wären, im Mittelpunkt.

Auf Basis vorliegender Expertisen seines Hauses geht de Maizière offenbar davon aus, dass eine eingeschränkte Variante der Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand hätte, schreibt der "Spiegel" weiter. Justizminister Heiko Maas (SPD) sehe dagegen gar keine Chance für ein solches Gesetz.

Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier empfiehlt, bei einer möglichen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung noch über die Vorgaben des Verfassungsgerichts hinauszugehen. Karlsruhe habe in seinem Urteil wesentliche Voraussetzungen für die vorsorgliche Erhebung von Verbindungsdaten genannt; diese seien aber als "Mindestvorgaben" zu verstehen, so Papier. So sollten über die Festlegungen des Urteils hinaus etwa "Berufsgeheimnisträger" – wie Anwälte, Ärzte, Geistliche und Journalisten – "besonders geschützt werden". Auch wäre es besser, so Papier, "deutlich" unter der genannten Speicherdauer von sechs Monaten zu bleiben. Zudem sei ein Zugriff von Geheimdiensten auf diese Daten "in aller Regel" auszuschließen, weil diese weit im Vorfeld konkreter Gefahren tätig würden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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