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Maas plant Abschaffung des RAF-Paragrafen

Archivmeldung vom 12.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas Bild: spd-saar.de
Heiko Maas Bild: spd-saar.de

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das 1977 im Kampf gegen die Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) eingeführte Kontaktsperregesetz abschaffen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Justizministeriums hervor, der in dieser Woche zur Abstimmung an die anderen Fachressorts versandt wurde und über den die "Welt" berichtet.

Als Begründung heißt es in dem Entwurf, das Kontaktsperregesetz sei nicht mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über das "Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im Strafverfahren" vom 22. Oktober 2013 vereinbar.

Das im "Deutschen Herbst" unter dem Eindruck der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer verabschiedete Kontaktsperregesetz ermöglicht es, den schriftlichen und mündlichen Verkehr eines wegen einer Terrorismus-Straftat Inhaftierten mit seinem Verteidiger vollständig zu unterbrechen. Hintergrund war damals der begründete Verdacht, dass die in Stuttgart-Stammheim inhaftierten Terroristen der RAF aus ihren Zellen heraus die Entführung Schleyers steuerten, und zwar mit Hilfe ihrer Anwälte. Laut Entwurf soll es künftig nur noch möglich sein, eine Kontaktsperre "gegenüber Mitgefangenen und Dritten" zu verhängen, nicht aber gegenüber dem Strafverteidiger.

In seiner Rede auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg sagte Justizminister Maas, dass Deutschland zwar weiterhin durch neue Formen von Terrorismus gefährdet sei: "Aber mir fehlt jede Phantasie, um mir vorzustellen, dass deutsche Anwälte wieder wie damals zu Helfershelfern des Terrors werden könnten." Deshalb schlage er vor, "die Kontaktsperre zum Verteidiger aus dem Gesetz zu streichen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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