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Länder wollen härteren Umgang mit Mehrfachtätern

Archivmeldung vom 06.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gefängnis
Gefängnis

Bild: Rike / pixelio.de

Wer in seiner Bewährungszeit erneut straffällig wird, muss künftig mit härteren Bandagen rechnen. Auf der Justizministerkonferenz in Travemünde bringen die Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen an diesem Donnerstag einen Antrag ein, wonach Kettenbewährungen künftig vermieden werden sollen.

Die Bundesministerin der Justiz soll um den Entwurf eines Gesetzes gebeten werden, das eine erneute Bewährungsstrafe nur unter besonderen Umständen und in Ausnahmefällen zulässt, falls die zugrunde liegende Tat innerhalb einer Bewährungszeit begangen wurde. "Meinen Kollegen und mir ist wichtig, dass sogenannten Bewährungsversagern zeitnah die Konsequenzen ihres Verhaltens aufgezeigt werden. In diesen Fällen erscheint eine Freiheitsstrafe erst nach einer beschriebenen Bewährungskette zu spät", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) dem Blatt. Sie rechnet mit einer mehrheitlichen Zustimmung ihrer Länder-Kollegen. Bundesweiten Untersuchungen aus den Jahren 2010 bis 2013 zufolge war von den 86.615 erfassten und zu einer Bewährungsstrafe Verurteilten in diesen drei Jahren etwa jeder Vierte erneut zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt worden.

Durchaus wahrscheinlich sei, dass darunter die meisten Verurteilten Straftaten während der Bewährungszeit begangen hatten, so Hoffmeister. Nach ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung sollte eine weitere Bewährungsstrafe für eine begangene Tat während der Bewährungszeit die Ausnahme sein. "Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder auch zu sogenannten Ketten-Bewährungen, wenn ein Verurteilter nicht nur für die erste Rückfalltat, sondern auch für folgende Taten jeweils erneut eine Bewährungsstrafe erhält." Es bestehe kein Zweifel, dass derartige Entscheidungen im Einzelfall angezeigt sein können. "Sie sollten aber auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben", stellte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin klar.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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