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Stiftung Patientenschutz fordert Ende von "Zwangsmaßnahmen"

Archivmeldung vom 21.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das Tragen von "Altagsmasken" über 25 Minuten am Stück ist gesundheitsschädlich und kann zu Atemwegserkrankungen führen (Symbolbild)
Das Tragen von "Altagsmasken" über 25 Minuten am Stück ist gesundheitsschädlich und kann zu Atemwegserkrankungen führen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen begrüßt. "Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus", sagte Brysch dem "Handelsblatt".

Brysch weiter: "Deshalb lief die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Anfang an ins Leere." Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten das erkannt und Sanktionen herausgezögert. "Deshalb ist es eine vernünftige Entscheidung, die Teil-Impfpflicht auslaufen zu lassen", sagte Brysch. "Darüber hinaus sollten in den letzten sechs Wochen des Jahres keine Zwangsmaßnahmen gegen Nichtgeimpfte vollstreckt werden."

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Montag mitgeteilt, die gesetzliche Grundlage für die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht über das Jahresende hinaus verlängern zu wollen und dies mit der sich ausbreitenden und als noch ansteckender geltenden Subvariante BQ.1.1. begründet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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