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Grüne: Fahrverbote im Strafrecht verfassungsrechtlich bedenklich

Archivmeldung vom 16.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Die Grünen haben die Aufforderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an Justizminister Heiko Maas (SPD) kritisiert, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den Fahrverbote als eigenständige Sanktion im allgemeinen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht eingeführt werden sollen.

"Der Unsinn von Fahrverboten als zusätzliche Sanktionen im Strafrecht wird nicht dadurch besser, dass ihn nun auch Bundeskanzlerin Merkel fordert", erklärten die Grünen-Politiker Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Hans-Christian Ströbele am Dienstag.

"Diese Pläne bleiben nicht nur ungerecht, sondern sind auch verfassungsrechtlich bedenklich. Ein Fahrverbot kann nicht individuell schuldangemessen ausgestaltet werden, wie es bei Geldstrafen möglich ist, deren Höhe sich an dem Einkommen des Verurteilten orientiert."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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