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Vorzeitiges Ende von Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen

Archivmeldung vom 25.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nachweislich gesundheitschädlich (Symbolbild)
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nachweislich gesundheitschädlich (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung erfolge zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 2. Februar, wie aus einer Mitteilung des Arbeitsministerium hervorging.

"Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber künftig selbst festlegen, ob und welche Maßnahmen sie zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz für erforderlich halten. Die ursprüngliche Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung trat am 27. Januar 2021 in Kraft, zuletzt war eine Gültigkeit bis 7. April 2023 vorgesehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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