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Städtetag: Kommunale Behörden können Gefährder nicht überwachen

Archivmeldung vom 27.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Elektronische Fußfessel mit Basisstation in Frankreich
Elektronische Fußfessel mit Basisstation in Frankreich

Foto: Ctruongngoc
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Städtetag hat sich gegen den Plan ausgesprochen, wonach kommunale Ausländerbehörden Gefährder mit elektronischen Fußfesseln überwachen sollen. Straf- und Gewalttaten zu bekämpfen, sei eindeutig Aufgabe der Polizei und der Sicherheitsbehörden. Dazu zähle auch, Gefährder zu überwachen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Gefährder sind Menschen die weder ein Verbrechen begangen, noch eines geplant noch irgendwelche Beweise existieren das diese eine Straftat begehen wollen und sind somit unschuldige Menschen die lediglich auf der fixen Idee eines Denunzianten zu welchen geworden sind. Für diese Menschen sollen kein Rechtsstaat existieren.

Er bezog sich auf eine Bundestagsanhörung an diesem Montag (27.3.). Dabei geht es um das Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Der Bund will es den Ländern freistellen, ob sie selbst die Gefährder mittels elektronischer Fußfessel überwachen oder die Kommunen damit beauftragen.

Die Überwachung von Personen, die die innere Sicherheit gefährden könnten, sei eine sehr sensible Aufgabe, meinte Dedy dazu. Diese den kommunalen Ausländerbehörden aufzubürden, sei nicht sinnvoll. Die Ämter seien weder technisch noch personell dafür ausgestattet.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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