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Ausweitung der Videoüberwachung stößt auf massive rechtliche Bedenken

Archivmeldung vom 04.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kamera: Videoüberwachung war gestern. Bild: pixelio.de, G. Eder
Kamera: Videoüberwachung war gestern. Bild: pixelio.de, G. Eder

Die Koalitionspläne zur Ausweitung der Videoüberwachung auf Einkaufszentren stößt auf massive juristische Kritik. "Verfassungsrechtliche Bedenken" wird der Deutsche Richterbund bei einer Anhörung an diesem Montag im Bundestag anmelden. Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Gutachten. Danach würden durch die Novelle überwiegend Personen überwacht werden, die selbst keinen Anlass dafür böten.

Die Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen führe "zu einem diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens", das einen Eingriff in grundrechtliche Belange der Betroffenen darstelle. Zudem sollten laut Richterbund für die Gewährung der öffentlichen Sicherheit "keine privaten Stellen in die Pflicht genommen werden."

Scharfe Kritik kommt auch vom Deutschen Anwaltverein. Die Videoüberwachung in Einkaufszentren sei "kein geeignetes Mittel, terroristische Anschläge zu verhindern". Im Gegenteil gehe es Terroristen gerade um eine öffentliche Wahrnehmung.

Der Anwaltverein lehnt zudem ab, dass mit dem Gesetz Daten Tausender von Bürgern zum Testen neuer Gesichtserkennungstechniken gewonnen werden sollten. Das sei ein "mit heißer Nadel gestrickter" Versuch. Fehlende rechtliche Befugnisse bemängelt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Johannes Casper.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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