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SPD und Union einigen sich auf Migrationsgesetze

Archivmeldung vom 03.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben sich auf ein umfangreiches Gesetzespaket zur Migration geeinigt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz und weitere sechs Gesetze sollen noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

"Wir haben uns genau angeschaut, wie wir Deutschland für Menschen attraktiver machen können, die von außerhalb Europas zu uns kommen und unsere Gesellschaft mit ihren Kompetenzen und ihrer Leistungsfähigkeit weiterbringen können", sagte Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, der "FAZ". "Aber wir waren uns auch einig, dass Gesetze und damit auch eine bestehende Ausreisepflicht durchgesetzt werden müssen. Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen." Beide Koalitionspartner seien mit einem hohen Maß an Pragmatismus an die Verhandlungen herangegangen, sagte Frei. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium war Ende vergangenen Jahres vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Mitte April beschloss das Kabinett das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das der besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht dienen soll. Es wurde im CSU-geführten Bundesinnenministerium erarbeitet. Die SPD hat im parlamentarischen Verfahren einige Erleichterungen beim Zuzug von Fachkräften durchgesetzt. Innenpolitiker der Unionsfraktion hatten beim Geordnete-Rückkehr-Gesetz noch Nachschärfungen beim Ausreisegewahrsam und bei der Behandlung von Identitätstäuschern ausgehandelt. Auch über die Voraussetzungen einer Einbürgerung haben sich Union und SPD geeinigt. Künftig soll nach Informationen der FAZ erforderlich sein, dass sich ein Bewerber in die deutschen Lebensverhältnisse einordnet und ihre elementaren Grundsätze nachweislich akzeptiert.

Das schließt die Einbürgerung insbesondere bei Vielehe aus, geht aber noch darüber hinaus. Außerdem ist klargestellt, dass nur Ausländer eingebürgert werden dürfen, wenn ihre Identität und Staatsangehörigkeit umfassend geprüft und restlos geklärt sind. Die Entziehung der Staatsangehörigkeit soll künftig für die Dauer von zehn Jahren - statt wie bisher fünf - möglich sein, wenn die Einbürgerung durch falsche Angaben erschlichen wurde. Die Befassung des Bundesrates mit den Gesetzen steht noch aus. Diese ist für den 28. Juni, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, geplant.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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