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Steuerzahlerbund kritisiert Übergangsgeld für Bundestags-Ausscheider

Archivmeldung vom 01.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Logo von Bund der Steuerzahler
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Der Bund der Steuerzahler fordert eine Reform des gesetzlich festgelegten Übergangsgelds für Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden. Zwar habe das Übergangsgeld eine gewisse Funktion, da Abgeordnete keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, heißt es in der noch unveröffentlichten Oktober-Ausgabe des Mitgliedermagazins des Verbands "Der Steuerzahler". "Aber eine Kandidatur geschieht immer sehenden Auges und damit auch das Risiko einer Abwahl."

Politik sei und bleibe "kein Garantiegeschäft". Daher sei grundsätzlich ein Übergangsgeld von maximal 12 Monaten "völlig ausreichend", heißt es in dem "Handelsblatt-Online" vorliegenden Text. Nach den derzeit geltenden Regeln erhalten Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden, zunächst ein Übergangsgeld - für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat, höchstens eineinhalb Jahre lang. Es soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern.

Das Übergangsgeld ist so hoch wie die Abgeordnetendiät; diese beträgt derzeit 8.252 Euro. Langzeitabgeordnete können so laut Steuerzahlerbund nach ihrem Ausscheiden bis zu 150.000 Euro erhalten. Kritisch sieht der Steuerzahlerbund insbesondere die Übergangsversorgung für Politiker, die nicht durch Abwahl bei der Bundestagswahl den Parlamentsbetrieb verlassen müssen.

Konkret geht es um Ausscheider, die aus Altersgründen nicht mehr angetreten sind, sich aus der Bundestagspolitik aus anderen Gründen verabschieden wollten oder zwangsweise von ihren Parteien bereits vor Monaten bei der Kandidatenaufstellung keine vermeintlich sicheren Listenplätze mehr erhalten haben.

"Auch diese jetzigen Ex-Abgeordneten haben einen pauschalen Anspruch auf Übergangsgeld, obwohl es eigentlich unnötig ist, denn ihnen war lange bewusst, dass sie ausscheiden", schreibt der Steuerzahlerbund. "Hier muss über eine Korrektur der Leistungshöhe und der Ansprüche gestritten werden, um nicht mit einerlei Maß bei verschiedenen Problemlagen zu messen."

Der Verband weist zudem darauf hin, dass die Kosten für das Übergangsgeld der jetzt ausgeschiedenen Bundestagsabgeordneten deutlich zu niedrig angesetzt sind. "Für 2013/2014 taxiert der Bundestag bisher Kosten von 8,5 Millionen Euro. Doch mit dem Wissen, dass jetzt 219 Abgeordnete abgewählt wurden, sind wohl eher mindestens 12 Millionen Euro angezeigt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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