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Mehr als elf Millionen Arbeitnehmern droht Mini-Rente

Archivmeldung vom 02.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Mehr als elf Millionen Arbeitnehmern in Deutschland droht im Alter eine Mini-Rente. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

2017 verdienten demnach 11,32 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte so wenig, dass ihre Rentenansprüche auch nach 45 Beitragsjahren nicht über die Höhe der staatlichen Grundsicherung für dieses Jahr hinausgehen würden. Laut Arbeitsministerium war zuletzt ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt von mindestens 24.289 Euro erforderlich, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Nettorente oberhalb des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung zu erhalten. Diese Rechnung bezieht sich jedoch allein auf gesetzliche Rentenansprüche. Ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund sagte, es handele sich "um Berechnungen von fiktiven Rentenanwartschaften", die in Bezug auf die unterstellte Versicherungsbiografie keine empirische Grundlage aufweise.

Unklar sei zum Beispiel, wie sich der Versicherungsverlauf entwickeln werde: "Daher lassen die Werte keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Höhe zukünftiger Rentenanwartschaften zu", sagte der Sprecher den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Zudem habe die Betrachtung individueller Ansprüche alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzte Aussagekraft mit Blick auf ein mögliches Armutsrisiko. "Rentnerinnen und Rentner haben in zahlreichen Fällen Alterseinkünfte aus weiteren Quellen, beispielsweise Betriebsrenten, Kapitaleinkünfte oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung", so der Sprecher weiter. Zudem könnten "niedrige Rentenleistungen durch Einkünfte eines Partners oder daraus abgeleiteten Ansprüchen auf Hinterbliebenenleistungen ausgeglichen" werden. Laut Antwort des Arbeitsministeriums lag die Grundsicherung im Alter im Jahr 2017 im Schnitt bei 814 Euro monatlich – der Bedarf ist jedoch angesichts unterschiedlicher Lebenshaltungskosten regional sehr unterschiedlich. In Hamburg sei der durchschnittliche Bedarf mit 884 Euro monatlich 2017 am höchsten gewesen, in Sachsen sei er mit 736 Euro am niedrigsten gewesen.

"Von Altersrentenbeziehern, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, beziehen rund drei Prozent zusätzlich Grundsicherung im Alter, weil Rente und weitere Einkommen zusammen unter dem Grundsicherungsniveau liegen", sagte ein Sprecher der Rentenversicherung. Seit Jahren steige "die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die nicht genug verdienen, um im Alter auf eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu kommen", sagte AfD-Sozialexperte René Springer den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Niedrige Löhne und "atypische Beschäftigungsverhältnisse" seien "die Treiber dieser beunruhigenden Entwicklung, die durch Digitalisierung und Automatisierung vermutlich noch deutlich verschärft" werde. "Ich sehe bei der Bundesregierung kein Konzept zur Bewältigung dieser Herausforderungen", so Springer weiter. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will in Kürze einen Gesetzentwurf für eine Grundrente vorlegen. Ziel ist es dabei, die Rentenansprüche langjähriger Geringverdiener aufzustocken. Voraussetzung sollen mindestens 35 Beitragsjahre sein, wozu auch Erziehungs- und Pflegezeiten gezählt werden. Von der Reform würden drei bis vier Millionen Menschen profitieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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