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Bundestag beschließt Änderung des Transplantationsgesetzes

Archivmeldung vom 14.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Der Bundestag hat eine Änderung des Transplantationsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Mehrheit der Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen außer der AfD stimmten am Donnerstagnachmittag für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen bei der Organspende verbessern soll.

Das Gesetz sieht unter anderem eine bessere Vergütung für Entnahmekrankenhäuser vor. Zudem sollen Entnahmekliniken mit einem neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst durch qualifizierte Ärzte unterstützt werden. Die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken soll deutlich gestärkt werden, wobei diese auch mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen sollen.

Dazu sind unter anderem einheitliche Freistellungsregelungen für die Transplantationsbeauftragten vorgesehen. Außerdem wird der Austausch zwischen den Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben verbindlich geregelt. Die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende oder andere neue Regelungen für eine Erhöhung der Spendenbereitschaft der Bürger sind in der Gesetzesänderung nicht enthalten. Sie sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren behandelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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