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Bundestag erlaubt Videoverhandlungen an Zivilgerichten

Archivmeldung vom 18.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll künftig häufiger Videokonferenztechnik eingesetzt werden. Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Ampelfraktionen sowie der Linksfraktion beschlossen.

Mit dem Gesetz soll häufiger auf die physische Präsenz an einem bestimmten Ort verzichtet werden. Außerdem sollen Sitzungen künftig auch in Videoform protokolliert werden können, wenn dies Bundesländer wünschen. Auch vollvirtuelle Videoverhandlungen sollen erprobt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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