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Gebotsverfahren für "Klimaschutzverträge" startet am Dienstag

Archivmeldung vom 11.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ablasshandel hat in Deutschland mindestens 800 Jahre lang Tradition. Heute versündigt sich ein jeder durch "Atmen" (=CO2) - Das wird teuer werden! (Symbolbild)
Ablasshandel hat in Deutschland mindestens 800 Jahre lang Tradition. Heute versündigt sich ein jeder durch "Atmen" (=CO2) - Das wird teuer werden! (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) startet am Dienstag das erste Gebotsverfahren für die neuen "Klimaschutzverträge". Diese sollen die deutsche Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. "Allein die geförderten Anlagen aus der ersten Gebotsrunde werden mehrere Millionen Tonnen CO2 einsparen", sagte Habeck dem "Handelsblatt".

Insgesamt vier Milliarden Euro stellt der Bund für die erste Förderrunde bereit. Drei weitere Ausschreibungsrunden sollen folgen. Insgesamt will der Bund für die energieintensive Industrie Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe zur Verfügung stellen. Das Prinzip der Klimaschutzverträge: Mehrkosten, die Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen dadurch entstehen, klimafreundliche Anlagen zu errichten und zu betreiben, werden durch den Staat ausgeglichen. Wird die Produktion der grünen Produkte künftig günstiger, zahlen die Unternehmen an den Staat zurück. 

Der Förderzeitraum beträgt maximal 15 Jahre. Die Unternehmen können den Klimaschutzvertrag mit einer Frist von drei Jahren kündigen. Das geht aus der fertigen Förderrichtlinie hervor, über die das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) berichtet. Dem Wirtschaftsministerium zufolge können durch die Klimaschutzverträge Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2045 vermieden werden. Bewerben können sich Unternehmen, die an einem Vorverfahren teilgenommen haben. Ministeriumskreisen zufolge kommen diese aus den Branchen Chemie, Papier, Zement, Keramik, Stahl, Glas und Gips. Die erste Runde richtet sich vor allem an den industriellen Mittelstand. Deshalb ist die Fördersumme auf eine Milliarde Euro pro Antrag begrenzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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