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Finanzrichter stützt Schäubles Plan für Erbschaftsteuer

Archivmeldung vom 07.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat fachkundige Rückendeckung für seine umstrittenen Pläne zur Reform der Erbschaftsteuer erhalten. Dass Schäuble Erben von Großunternehmen nicht mehr vollständig von der Steuer freistellen will, wenn sie diese aus ihrem Privatvermögen bezahlen können, entspreche einer zwingenden Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, schreibt Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Mittwochsausgabe).

Brandt ist auch Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags. Schäubles Schritt sei wegen des Gleichbehandlungsgebotes des Grundgesetzes unvermeidlich, um die unterschiedliche Behandlung von Privat- und Betriebsvermögen zu rechtfertigen. "Kann die Fortführung des Unternehmens auch bei großzügiger Betrachtung nicht dadurch als gefährdet angesehen werden, dass der Erbe die Steuerlast trägt, bedarf es keiner Bevorzugung vererbten Betriebsvermögens", erläutert Brandt. Wirtschaftsverbände laufen derzeit Sturm gegen Schäubles Vorhaben, die Vermögensverhältnisse von Großerben bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob sie von der Steuer verschont werden sollen. Sie wollen eine Befreiung weiterhin nur davon abhängig machen, ob das vererbte Unternehmen genügend Arbeitsplätze fortführt.

Nach Ansicht von Brandt würden aber auch Bestrebungen des bayerischen Finanzministers Markus Söder (CSU), Erben von Familienbetrieben fast automatisch von Zahlungen zu befreien, zwangsläufig wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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