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Union und Grüne empört über Kurzarbeit-Pläne bei VW

Archivmeldung vom 23.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Linus Follert, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Linus Follert, on Flickr CC BY-SA 2.0

Politiker von Union und Grünen haben sich empört über das Vorhaben von VW geäußert, ihren Produktionsstopp über das Kurzarbeitergeld abzufangen. "Das Kurzarbeitergeld ist nicht dafür gedacht, dass man seine Nachfragemacht auf dem Buckel der Beitragszahler finanziell absichert", sagte der Mittelstandspolitiker Hans Michelbach (CSU) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Ähnlich äußerte sich Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter der Grünen-Bundestagsfraktion: "Es ist nicht in Ordnung, dass der Beitragszahler belastet wird, weil ein Konzern mit seinen Zuliefererfirmen einen kaufmännischen Konflikt ausficht", sagte Gabmke der Redaktion. "Das geht gar nicht."

Zwei Zulieferer aus Sachsen hatten vergangene Woche die Belieferung an VW eingestellt, nachdem ein Streit um einen millionenschweren Entwicklungsauftrag entbrannt war. Nun fehlen VW die Teile in der Produktion, weshalb das Unternehmen für Mitarbeiter im Werk Emden bereits Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen musste.

Dies wird auch für das Stammwerk in Wolfsburg geprüft, wo die Bänder inzwischen ebenso ruhen wie im Zwickauer Werk. Insgesamt könnten fast 30.000 VW-Beschäftigte in den kommenden Tagen zuhause bleiben müssen, weil ihnen die Arbeit ausgeht. Auch für den Steuerzahler könnte der Arbeitsausfall teuer werden: Bei Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu zwei Drittel des bisherigen Nettolohns, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden.

"Grundsätzlich kann dabei auch ein Mangel an Rohstoffen oder Halbfertigwaren in Betracht kommen", heißt es im Arbeitsministerium. Außerdem werde geprüft, ob der Arbeitsausfall vermeidbar sei. Die endgültige Entscheidung würde von den zuständigen Arbeitsagenturen gefällt. Dort will man sich mit Verweis auf den Datenschutz nicht zum aktuellen Stand äußern.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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