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Inlandsgeheimdienst: 700 "Reichsbürger" haben eine legale Waffenberechtigung - Besteht Gefahr der Gewaltbereitschaft?

Archivmeldung vom 08.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Waffenschein
Waffenschein

Von Bundesministerium des Innern, hochgeladen von Opihuck - BAnz AT 05.06.2012 B2, PD-Amtliches Werk, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=9237692

Von den gegenwärtig rund 10.000 Personen, die der Innlandsgeheimdienst als sogennante "Reichsbürgerszene" bezeichnet, haben nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) 700 eine völlig legitime waffenrechtliche Erlaubnis. Darin sieht der Inlandsgeheimdienst ein Problem, da dieser "bei Teilen der Reichsbürgerszene eine erhebliche Gewaltbereitschaft" sehe, sagte Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen am Mittwoch.

"Daher werden in Zusammenarbeit mit den Ländern die waffenrechtlichen Erlaubnisse überprüft." Ziel sei es, "auf deren Entzug hinzuwirken".

Beweise für die Behauptung konnte oder wollte Maaßen nicht liefern. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß es sich bei dem Begriff der "Reichsbürger" um eine gezielte desinformation handele, da Reichsbürger alle Personen sind, die ihre Staatsangehörigkeit zum 2. Deutschen Reich nachgewiesen haben. Das sind geschätzt über 4.000.000 Menschen, darunter alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments, fast alle Politiker, die meisten Geschäftsleute die mit US-Amerikanischen oder Russischen Firmen geschäfte machen und auch Richter.

Die "erhebliche Gewaltbereitschaft" wird vom Inlandsgeheimdienst aktuell aus hauptsächlich einem einzigen Fall konstruiert, in dem jemand, der als "Reichsbürger" deklariert wurde, angeblich einen Polizisten erschoßen haben soll. Leider ist der Fall nur einmal vage in die Öffentlichkeit gekommen und bis heute völlig unklar. 

Bei der sogennanten "Reichsbürgerdebatte" zeigen sich extreme Ähnlichkeiten mit vergangenen "Kommunistendebatten", in denen damals Andersdenkende als "Kommunist" bezeichnet und diese oftmals ihren Arbeitsplatz verloren und teilweise inhaftiert bzw. deren Existenz vernichtet wurde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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