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Aiwanger: Deutschland muss ESM-Vertrag kippen

Archivmeldung vom 11.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hubert Aiwanger Bild: Sigismund von Dobschütz / wikipedia.org
Hubert Aiwanger Bild: Sigismund von Dobschütz / wikipedia.org

Im Falle der morgigen Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts zu ESM und Fiskalpakt fordert der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER, Hubert Aiwanger, dass Deutschland alle Kündigungsmöglichkeiten von ESM und Fiskalpakt nach den Vorgaben der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) ausschöpfen müsse. Diese internationale Vereinbarung über das Recht von Verträgen vom 23. Mai 1969 sieht einseitige Kündigungsmöglichkeiten für Verträge vor, wenn beispielsweise erhebliche Vertragsverletzungen durch andere Vertragsparteien erfolgen (Art. 60 WVK).

Eine solche Vertragsverletzung würde vorliegen, wenn sich Krisenländer nicht an Sparauflagen halten, für die sie aber im Gegenzug Rettungsmittel zugesagt bekommen haben. Aktuelles Beispiel, so Aiwanger, sei der konservative spanische Regierungschef Mariano Rajoy, der sich wie folgt zu den Sparvorgaben äußert: "Ich könnte es nicht akzeptieren, dass uns gesagt wird, in welchen konkreten Bereichen wir kürzen oder nicht kürzen müssen."

Aiwanger: "Der Mann hat Recht, wenn er eine fremde Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten nicht akzeptiert - aber er kann dann eben auch keine Rettungsgelder der deutschen Steuerzahler erwarten. Die Bevormundung anderer Staaten darf nicht zum Prinzip der europäischen Politik werden, deshalb ist die Rettungsschirmpolitik in Wahrheit keine gutgemeinte Hilfe für andere Länder, sondern ein Mittel zur zentralistischen Gängelung, das ist der Untergang eines demokratischen Europas."

Eine weitere Angriffsmöglichkeit gegen einen möglicherweise verabschiedeten ESM und Fiskalpakt sieht Aiwanger in Artikel 62 WVK (Wegfall der Geschäftsgrundlage), da ja wegen des unbegrenzten Ankaufs von Staatsanleihen durch die EZB eine andere Maßnahme "zur Rettung des Euro" durch Finanzspritzen gefunden wurde - und zugleich die Haftungssumme Deutschlands ins Unermessliche nach oben getrieben werden kann.

Überdies, so Aiwanger, stelle sich auch für einen Nichtjuristen die Frage, ob der ESM nicht sittenwidrig sei, wenn dessen Haftungssumme nach Aussage zahlreicher Experten unbegrenzt ist und die Vertragsunterzeichner - CDU/CSU/SPD/FDP/GRÜNE - Leistungen zugesagt haben, die am Ende die Bevölkerung hierzulande in die Pleite führen würden. Und all das, obwohl über 80 Prozent der Bevölkerung gegen diese Verträge seien.

Quelle: Freie Wähler Bayern (ots)

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