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Inflationsrate im Februar 2023 voraussichtlich +8,7 %

Archivmeldung vom 01.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Februar 2023 voraussichtlich +8,7 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Januar 2023 voraussichtlich um 0,8 %.

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate erheblich. Im Februar 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +21,8 % überdurchschnittlich. Dagegen gibt es bei den Energiepreisen eine leichte Entspannung. Um den Preisauftrieb bei Energieprodukten einzudämmen, wurden Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden. Trotz der Entlastungsmaßnahmen sind die Energiepreise im Februar 2023 um 19,1 % höher als im Vorjahresmonat.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte die Umstellung des Verbraucherpreisindex von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Über die Revision informiert ein ausführliches Hintergrundpapier, das im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar ist.

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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