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Solms: Keine Aushöhlung der grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte

Archivmeldung vom 07.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hermann Otto Solms Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0
Hermann Otto Solms Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0

Zu den Überlegungen, privates Wohneigentum für die Unterbringung von Flüchtlingen zu beschlagnahmen, erklärt der Vorsitzende des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms: "Der Eingriff in das Privateigentum, wie er von der Bundesregierung derzeit geplant wird und von einzelnen Landesregierungen bereits gesetzlich beschlossen wurde, ist eine große Gefährdung für den inneren Frieden unserer Gesellschaft."

Solms weiter: "Wir sind uns der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewusst, aber privates Eigentum zu beschlagnahmen, um die Folgen der politischen Willkommenspolitik aufzufangen, ist der falsche Weg.

Die Bundesregierung darf die Unterbringung von Flüchtlingen nicht auf dem Rücken der privaten Eigentümer austragen. Die Willkommenskultur wird durch Zwang in ihr Gegenteil verkehrt. Zwang löst Widerstände aus und stört das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat nachhaltig. Der gesellschaftliche Schaden wäre immens.

Wer das gesellschaftliche Klima nicht vergiften möchte, kann nur auf Freiwilligkeit setzen."

Die Deutsche Stiftung Eigentum setzt sich in Politik und Gesellschaft für die Wahrnehmung des Grundrechtes auf Eigentum ein.

Quelle: Deutsche Stiftung Eigentum (ots)

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