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Bayerns AfD-Landeschef klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 03.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Petr Bystron Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Petr Bystron Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bayerns AfD-Landesvorsitzender Petr Bystron reicht gegen die Anordnung seiner Beobachtung durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz eine Verwaltungsklage gegen das Land Bayern ein. Bystron halte die seit April laufende Beobachtung für ein "taktisches Wahlkampfmittel" der Landesregierung, berichtet die "Bild".

Der AfD-Politiker bemängele in der Klage, dass die Anordnung lediglich auf wenigen Zitaten basiere, die "aus dem Zusammenhang gerissen" worden seien und so eine Bedeutung bekämen, die ihnen nicht zukomme.

Bystron verweise zudem darauf, dass die Behörde ihm noch Ende März 2017 schriftlich bescheinigt habe, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine Beobachtung vorlägen. Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Alexander Gauland unterstützt Bystrons Klage. "Diese Schmierenkomödie beweist, zu welcher Bedrohung die AfD Bayern unter Führung von Herrn Bystron für die CSU geworden ist", sagte Gauland.

Das Landesamt für Verfassungsschutz erklärte hingegen, Bystron habe zuletzt mehrfach "eine ausgeprägte Nähe zur rechtsextremistischen `Identitären Bewegung` (IB) erkennen lassen". Man werde "zudem darauf schauen müssen, wie sich die AfD dazu stellt, ob sie sich klar von der Linie Bystrons absetzt oder sich diese zu eigen macht".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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