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Dautzenberg/Gutting: Jahressteuergesetz 2010 trägt Handschrift der Union

Archivmeldung vom 27.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Olav Guttin / Bild: bundestag.de
Olav Guttin / Bild: bundestag.de

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting: "Mit dem Jahressteuergesetz 2010 setzt die christlich-liberale Koalition ihren steuerpolitischen Wachstumskurs fort. Auch wenn das Jahressteuergesetz 2010 naturgemäß überwiegend steuertechnische Anpassungen enthält, so werden zugleich wichtige steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht."

Gutting weiter: "Dabei konnte die Union in den parlamentarischen Beratungen weitere Verbesserungen erreichen, wie u.a. die folgenden Punkte zeigen:

Die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gilt entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts künftig auch wieder in den Fällen, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; die Neuregelung gilt rückwirkend auch für alle noch offenen Fälle ab 2007. Dies entlastet die Steuerzahler um jährlich 250 Mio. Euro.

Die Information der Arbeitnehmer über die erstmals gebildeten elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) soll durch die Finanzämter erfolgen und nicht durch die Arbeitgeber, wie noch im Regierungsentwurf vorgesehen. Damit werden die Arbeitgeber von Bürokratiekosten in Höhe von 95 Mio. Euro entlastet.

Die von der rot-grünen Koalition getroffene verfassungswidrige Übergangsregelung vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren wird an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst, um einen ungerechtfertigten Verlust von Körperschaftsteuer-Minderungspotenzial zu vermeiden. Dies entlastet die Wirtschaft um bis zu 800 Mio. Euro.

Ab 2011 gilt für die Einnahmen von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern, Vormündern und Pflegschaften zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten der einheitliche Steuerfreibetrag von 2.100 Euro statt des bislang für die ehrenamtlichen Betreuungen geltenden zusätzlichen Freibetrags von 500 Euro. Dies führt zu einer Entlastung von 10 Mio. Euro.

Besonders hervorzuheben ist auch noch die von der Union geforderte, bereits im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 enthaltene Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer - sog. Reverse-Charge-Verfahren - auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen auf Gebäudereinigern. Diese wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges führt zu Steuermehreinnahmen von 40 Mio. Euro und macht deutlich, dass die Union ernst macht im Kampf gegen die Steuerhinterziehung.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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