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Finanzministerium: Aus "Ehemann" und "Ehefrau" sollen in Steuervordrucken "Person A" und "Person B" werden

Archivmeldung vom 15.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: pixelio.de/D. Schütz
Bild: pixelio.de/D. Schütz

In den Vordrucken für die Steuererklärung von Ehepartnern soll nach Plänen der Bundesregierung die Bezeichnung "Ehemann" und "Ehefrau" durch die geschlechtsneutralere Form "Person A" und "Person B" ersetzt werden. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

"Die Bundesregierung plant eine geschlechterneutrale Ausgestaltung der papiergebundenen Steuererklärungsvordrucke und der Formulare der elektronischen Steuererklärung", heißt es in dem Papier. "Damit die Attribute ,Ehemann' und ,Ehefrau' zugunsten der neutraleren Form ,Person A' und ,Person B' entfallen können", müssten aber die Finanzverwaltungen der Länder die jeweiligen individuellen Angaben der beiden zusammenveranlagten Personen mit Hilfe der Steueridentifikationsnummer eindeutig zuordnen können. Da hierfür noch technische Umstellungen nötig seien, seien die Pläne nur langfristig umsetzbar.

"Es ist mir schleierhaft, warum die Bundesregierung so lange braucht, um längst überfällige Anpassungen diskriminierungsfreier Steuerformulare vorzunehmen", kritisierte FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand. Wie aus der Anfrage ebenfalls hervorgeht, ist die Zahl der amtlichen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von 2017 auf 2018 um 22.000 auf insgesamt 75.000 stark gestiegen. Davon waren 37.000 Ehen und 38.000 eingetragene Partnerschaften im Jahr 2018. Für 2019 liegen noch keine Daten vor. Die Ehe steht gleichgeschlechtlichen Paaren erst seit 1. Oktober 2017 offen.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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