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Kindergeld kann neuerdings auch für berufstätige Studenten beantragt werden

Archivmeldung vom 16.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thommy Weiss  / pixelio.de
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

In Deutschland könnte es in diesem Jahr zu einem Ansturm auf Studienplätze kommen und zu erheblichen Kosten für den Staat: Das neue Steuervereinfachungsgesetz sieht seit 1. Januar im Rahmen der Gewährung von Kindergeld bei studierenden Kindern keine Einkommensprüfung mehr vor. Das berichtet der "Spiegel" in seiner heute erscheinenden Ausgabe. Wenn der Nachwuchs für ein Erststudium an einer Hochschule eingeschrieben ist, haben die Eltern nun automatisch Anspruch auf Kindergeld - selbst wenn die Sprösslinge schon einen Beruf ausüben. Die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 Euro pro Jahr ist abgeschafft.

Im vorigen Jahr registrierte das Statistische Bundesamt rund eine halbe Million Erstsemester-Studierende. "Wenn auch nur zehn Prozent der Erstsemester derartige Kindergeld-Scheinstudenten sind, entspricht das etwa hundert Millionen Euro", rechnet der Steuerrechtler Lorenz Jarass vor. Das Problem wird verschärft, weil beim Erststudium durch die Einschreibung Anspruch auf Bafög für vier Semester erworben werden kann, sofern das Elterneinkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt. Der Eingeschriebene erhält bis zu 670 Euro Bafög, seine Eltern beziehen bis zu 215 Euro Kindergeld, auch wenn er vier Semester lang gar nicht studiert. "Eine gigantische Geldverschwendung", findet Jarass.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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