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Maag: Sicherheit in der Medikamentenversorgung wird weiter gestärkt

Archivmeldung vom 06.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karin Maag (2019)
Karin Maag (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Karin Maag: Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung [Bundestag 14.03.2019]" / Eigenes Werk

Der Bundestag will am heutigen Donnerstag das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschließen. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:

Karin Maag: "Mit dem GSAV bringen wir noch mehr Sicherheit in die Arzneimittelversorgung. Ein schnelles Handeln war auch nötig, weil Patienten angesichts der schweren Vorfälle im letzten Jahr zu Recht beunruhigt waren. Es waren große Mengen verunreinigte Blutdrucksenker auf dem Markt. Und in Brandenburg wurden vertrieben, die in Südeuropa gestohlene worden waren. Es steht außer Frage, dass solche Skandale unter allen Umständen unterbunden werden müssen. Deswegen setzen wir nun eine Reihe von Maßnahmen in Kraft, die den Schutz der Patienten und Patientinnen und deren Information weiter verbessern.

Die Patientensicherheit wird auch dadurch weiter erhöht, dass Heilpraktiker künftig nur noch mit Erlaubnis ihrer zuständigen Behörde verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen dürfen. Außerdem werden die Kontrollen bei Apotheken, die Krebsmedikamente herstellen, verstärkt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommt mehr Kompetenzen. Es kann damit schneller informieren und reagieren, wenn ein Arzneimittel zurückgerufen werden muss. Außerdem kann es schneller handeln, wenn Lieferengpässe bei einem Medikament drohen. Um solchen Engpässen vorzubeugen, verpflichten wir die Krankenkassen, bei ihren Rabattverträgen mit den pharmazeutischen Unternehmen künftig auch den Aspekt der Lieferfähigkeit zu berücksichtigen.

Wichtig ist uns, dass Krankenkassen und Patienten nicht finanziell belastet werden, wenn ein Rückruf deswegen vorgenommen werden muss, weil Mängel am Produkt vorlagen. In einem solchen Fall haben die Krankenkassen daher künftig einen Regressanspruch gegenüber dem Hersteller. Der Versicherte selbst muss keine Zuzahlungen entrichten, wenn er wegen eines solchen Rückrufes eine Ersatzverordnung für ein neues Medikament braucht. Auf allen Feldern der Gesundheitspolitik treiben wir die Digitalisierung voran: So werden mit dem GSAV auch die Weichen dafür gestellt, dass das E-Rezept im nächsten Jahr kommt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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