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Einführung ärztlicher Meldepflicht bei weiblicher Genitalverstümmelung: Antrag im Bundestag

Archivmeldung vom 01.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Einführung ärztlicher Meldepflicht bei weiblicher Genitalverstümmelung: Antrag im Bundestag  Bild: "obs/TaskForce FGM e.V."
Einführung ärztlicher Meldepflicht bei weiblicher Genitalverstümmelung: Antrag im Bundestag Bild: "obs/TaskForce FGM e.V."

Die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen wird seit mehr als 20 Jahren regelmäßig im Bundestag thematisiert. Doch erst vor wenigen Tagen wurde mit der Drucksache 19/22704* ein Antrag eingebracht, der erstmals die Beseitigung rechtlicher Hindernisse für die Strafverfolgung der Täter - insbesondere der innerfamiliären Anstifter - zum Gegenstand hat.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer ärztlichen Meldepflicht zu erarbeiten, um die bisher durch die Schweigepflicht verhinderte Weitergabe entsprechender Tatbestände zu ermöglichen. Außerdem sollen Familien, in denen Genitalverstümmelungen verübt wurden/werden, konsequent erfasst werden, um durch Intervention und Kontrolle seitens der Jugendämter potentielle Opfer zu schützen.

Die Gründerin der TaskForce, Ines Laufer, hält diese Forderungen für ebenso überfällig wie zielführend: "Seit mehr als einem Jahrzehnt weisen wir auf den fatalen Zustand hin, dass Ärzte durch die Rechtsgrundlagen zur Schweigepflicht in eine Komplizenschaft mit den Verstümmelungstätern gezwungen werden, weil sie die Taten - wenn sie an unmündigen Kindern verübt wurden - nicht an die Ermittlungsbehörden weitergeben dürfen", so die TaskForce-Initiatorin. "Vor diesem Hintergrund muss sich die Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen, bislang de facto eine unhaltbare Täterschutzpolitik zu betreiben", so Ines Laufer weiter.

Schon im Jahr 2013 hatte Dr. Ralf Wehowsky in seiner Funktion als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof den Deutschen Bundestag darauf hingewiesen, dass u.a. die bestehende Rechtslage der ärztlichen Schweigepflicht als Ursache für die völlig fehlende Strafverfolgung von Verstümmelungstätern zu werten ist und deshalb die Einführung von Melde- und Untersuchungspflichten erstmalig "eine realistische Erfolgsaussicht" bieten kann, "zu einer effektiven Strafverfolgung zu kommen".

Dass nun ausgerechnet die AfD diesen Antrag in den Bundestag eingebracht hat, ist bezeichnend, haben es die Parlamentarier doch bis heute unterlassen, die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen auch nur zu diskutieren. Umso gespannter sind wir auf die nun folgenden Einlassungen der Politiker der anderen Fraktionen und die weitere politische Entwicklung bei diesem Thema, denn eins steht fest:

Die Tatsache, dass der deutsche Staat seiner konkreten Schutzpflicht für diese spezifisch gefährdeten Mädchen bislang nicht nachkommt und sich zudem weigert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine wirksame Strafverfolgung der Täter zu schaffen, ist ein echtes Armutszeugnis.

*Drucksache 19/22704

Quelle: TaskForce FGM e.V. (ots)

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