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Vorratsdatenspeicherung: Leutheusser-Schnarrenberger fordert von Friedrich gemeinsame Initiative

Archivmeldung vom 08.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) aufgefordert, gemeinsam mit ihr die Initiative gegenüber der EU-Kommission zu ergreifen. "Trotz der Unterschiede in der aktuellen Debatte über die Umsetzung der alten Richtlinie muss Deutschland gegenüber der EU-Kommission deutlich machen, dass die Richtlinie zügig und gründlich überarbeitet gehört", heißt es in einem dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) vorliegenden Brief von Leutheusser an Friedrich.

Auslöser für den Vorstoß ist die seit April 2011 angekündigte, aber immer wieder verschobene Änderungsrichtlinie der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung. Erst vor kurzem hatten sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der IT-Branchenverband Bitkom, an EU-Kommissarin Malmström gewandt. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft forderten die Kommission auf, nicht auf eine deutsche Zwischenlösung zu setzen, bevor die Änderungsrichtlinie Rechts- und Planungssicherheit schaffe. Leutheusser-Schnarrenberger forderte Friedrich angesichts der Forderungen der deutschen Wirtschaft auf, gemeinsam in Brüssel tätig zu werden, damit die EU-Kommission "langfristige, gesicherte und rechtlich zweifelsfreie europäische Vorgaben für die Umsetzung in nationales Recht" vorlege. "Ich möchte Sie deshalb darum bitten, mit mir gemeinsam auf die Europäische Kommission zuzugehen und darauf zu drängen, zeitnah einen Entwurf für eine Überarbeitung der Richtlinie vorzulegen", so Leutheusser-Schnarrenberger in dem Brief. Zu einer Überarbeitung gehöre insbesondere die Frage, ob die Vorratsdaten auch den Nachrichtendiensten zur Verfügung gestellt werden sollten und eine eindeutig definierte Zweckbestimmung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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