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Infektionsschutzgesetz: FDP will eigene Änderungen einbringen

Archivmeldung vom 19.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die FDP-Fraktion will eigene Änderungsanträge zum umstrittenen Infektionsschutzgesetz einbringen. "Der Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl verfassungsrechtlich als auch epidemiologisch höchst angreifbar", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann am Sonntagabend der "Welt".

Bislang seien Bundesregierung und Koalitionsfraktionen zu substanziellen Änderungen nicht bereit. "Die FDP-Fraktion wird deshalb eigene Änderungsanträge in die Gesetzesberatung einbringen." Konkret gehe es um vier Änderungen. "Erstens dürfen die Maßnahmen nicht nur an der nackten Inzidenz festgemacht werden. Diese ist alleine nicht aussagekräftig genug und auch von Gerichten kritisiert worden", sagte Buschmann.

"Zweitens müssen Ausnahmen für geimpfte und getestete Personen vorgesehen werden." Drittens müsse die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung an eine echte Zustimmung des Bundestags geknüpft werden. Die Ausgangssperren müssten viertens gestrichen werden. "Sie sind ein unverhältnismäßiges und untaugliches Mittel zur Bekämpfung der Pandemie", so Buschmann. "Sollte sich die große Koalition diesen Änderungen verweigern, sehen wir uns gezwungen, den Gang nach Karlsruhe anzutreten", sagte Buschmann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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