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Schlupflöcher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Leiharbeiter bekommen nicht denselben Lohn wie festangestellte Kollegen

Archivmeldung vom 10.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Leiharbeit ähnelt sehr Leibeigenschaft...
Leiharbeit ähnelt sehr Leibeigenschaft...

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" haben ergeben, dass die von der ehemaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles initiierte Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Schlupflöcher bietet, mit der eine gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und festangestellten Kollegen umgangen werden kann. Das kritisiert die Arbeitsrechtlerin Prof. Christiane Brors von der Universität Oldenburg. Sie hat als Sachverständige im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales bereits vor zwei Jahren darauf aufmerksam gemacht.

"Es ist genau der Zustand eingetreten, den man damals schon befürchtet hat. Der Gesetzgeber ist hinreichend gewarnt worden, von verschiedenen Seiten. In den Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren ist genau auf diese Umgehungsmöglichkeit hingewiesen worden. Das war dem Gesetzgeber klar und er hat kein anderes Gesetz gemacht", sagte Brors im Interview mit dem ARD-Politikmagazin. Das Gesetz sei schlecht gemacht.

Ihr Kollege, Prof. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen, bemängelt, dass das Gesetz "geradezu einlädt, Umgehungsstrategien zu verfolgen". Er greift auch Unternehmen an, die dies ausnutzen. "Man ist nicht bereit, dem gesetzlichen Schutz Rechnung zu tragen, dass nach neun Monaten dasselbe bezahlt wird wie bei Stammarbeitskräften. Sondern man versucht, die Leute nach einer Pause von etwas über drei Monaten weiterzubeschäftigen. Das ist ein ganz klarer Fall von Gesetzesumgehung."

Konkret berichtet "Report Mainz" (heute, 10.4.18, 21:45 Uhr im Ersten) über den Fall einer Kassiererin, die zum 31. Dezember 2017 gekündigt wurde. Einen Tag später hätte sie Anspruch auf denselben Lohn gehabt wie eine festangestellte Kollegin. Gleichzeitig mit der Kündigung bekam sie das Angebot der Leiharbeitsfirma zur Wiedereinstellung drei Monate und einen Tag später. Damit hätte sie wieder zum niedrigeren Leiharbeitstarif arbeiten müssen.

Das jetzt von Hubertus Heil geführte Bundesarbeitsministerium wollte sich auf Anfrage zu den "Report Mainz"-Recherchen nicht konkret äußern. "Aussagen zu den Wirkungen des Gesetzes" seien "zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh". Dies gelte "insbesondere für die Neuregelungen zu Equal Pay".

Quelle: SWR - Das Erste (ots)

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