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Behörden drohen Klagen auf Schadenersatz wegen Corona-Quarantäne

Archivmeldung vom 30.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Aktenberg, Überarbeitet, Hektik, Streß, Büro (Symbolbild)
Aktenberg, Überarbeitet, Hektik, Streß, Büro (Symbolbild)

Bild: Stefan Bayer / pixelio.de

Eine einschlägig bekannte Kölner Anwaltskanzlei will für über hundert Mandanten und gegen mehrere Bundesländer und Gemeinden Schadenersatz wegen angeblich zu Unrecht ergangener Quarantäne-Anordnungen erstreiten.

Nach Auffassung der Kanzlei Rogert & Ulbrich habe jede Person, die vor, während und nach der behördlich angeordneten Corona-Quarantäne nachweislich gesund war und blieb, einen Anspruch auf 250 Euro pro Tag und pro Person. Ob Gerichte das am Ende auch so sehen, dürfte spannend werden. In vielen Fällen hatten Behörden Personen dazu verdonnert, zu Hause zu bleiben, obwohl die einen negativen PCR-Test vorgelegen konnten. Die Anwaltskanzlei ist auf Klagen dieser Art spezialisiert. Im Diesel-Skandal hatte sie nach eigenen Angaben erfolgreich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und der dahinterstehenden bis zu 470.000 Verbraucher gegen die Volkswagen AG vertreten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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