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Neuer Streit um die Online-Durchsuchung: Gesetzesberatungen derzeit blockiert

Archivmeldung vom 02.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bei den Verhandlungen um ein Gesetz zur Online-Durchsuchung gibt es neue Schwierigkeiten. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte, er lehne eine der vorgesehenen Varianten des Fahndungsinstruments ab:

Für die Online-Durchsuchung in die Wohnung eines Verdächtigen einzudringen. Ohne diesen direkten Zugriff auf einen Rechner allerdings halten Fachleute und die Union das Instrument für absolut unzureichend.

Wiefelspütz ist "der persönlichen Überzeugung", sagte er dem Tagesspiegel, "dass die SPD den heimlichen Eintritt in die Wohnung nicht mitmachen wird". Um diesen Weg in ein Gesetz für die online-Fahndung zu schreiben (das seit Monaten brach liegende Gesetz über erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt), müsste man nach seiner Ansicht die Verfassung ändern. Denn Artikel 13 im Grundgesetz über die "Unverletzlichkeit der Wohnung", stünde dem entgegen. "Mit uns wird es aber auf gar keinen Fall eine Verfassungsänderung geben", betont Wiefelspütz. Auch hier geht er davon aus, dass seine Parteikollegen dieser Auffassung folgen. Die Frage sei eine grundsätzliche, weil sie das Vertrauen der Bürger in den Staat berühre. "Es ist sehr sehr relevant für das Verhältnis von Staat und Bürger."

Der Innenexperte der Union und Berichterstatter für das Thema online-Durchsuchung, Clemens Binninger (CDU), drängt die SPD, ihre Bedenken aufzugeben. "Es liegt doch in der Natur der Sache, dass wir, wenn wir den Sicherheitsbehörden aus guten Gründen die online-Durchsuchung erlauben, ihnen auch die Möglichkeit geben müssen, im Bedarfsfall physisch auf den Rechner zuzugreifen." Dabei handele es sich schließlich nicht um eine Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen, sondern lediglich um ein Betreten. "Und das ist von der heutigen Verfassungslage im Bereich der Gefahrenabwehr gedeckt."

Im Bundesinnenministerium wollte man den Vorgang am Mittwoch nicht kommentieren. Und beim Justizministerium heißt es nur: "Die Ressortabstimmung läuft und ist noch nicht abgeschlossen".

Sah es nach dem Karlsruher Spruch so aus, als würde ein Gesetz für die dem Urteil entsprechend eingeschränkte online-Durchsuchung (nur in Fällen konkreter Gefahr für Menschenleben oder zentrale staatliche Infrastruktur) jetzt in Verhandlungen zwischen Bundesinnenministerium (BMI) und Bundesjustizministerium in Kürze erstellt, sind auch diese Gespräche zumindest auf Fachebene derzeit offenbar blockiert. An der Frage des Einbruchs in die Wohnung können sich die Fachleute wohl nicht so recht einigen. Ein Gespräch der Staatssekretär beider Ministerien soll Klärung bringen, ob oder wie eine politische Einigung noch möglich ist. Ein konkreter Termin dafür war am Mittwoch noch nicht vereinbart.

Quelle: Der Tagesspiegel

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