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Vorratsdatenspeicherung: Friedrich beharrt auf Umsetzung der EU-Vorgaben ohne Abstriche

Archivmeldung vom 07.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans-Peter Friedrich Bild: CSU-Landesgruppe
Hans-Peter Friedrich Bild: CSU-Landesgruppe

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) beharrt darauf, die EU-Vorgaben für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung ohne Abstriche umzusetzen. "Ich will der Justizministerin noch einen Kompromissvorschlag machen. Wir setzen die EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Form Eins zu Eins um. Im Gegenzug können wir vereinbaren, das deutsche Recht sofort anzupassen, wenn eine neue Richtlinie kommt", sagte er der "Bild am Sonntag". Die EU-Richtlinie sieht eine Speicherung der Telekommunikationsdaten von sechs Monaten vor.

Mit einer Herabsetzung der Sechs-Monatsfrist durch die EU rechnet Friedrich in nächster Zeit jedoch nicht: "Es gibt international keine Pläne, die Speicherfristen zu verkürzen, im Gegenteil: Einige meiner europäischen Kollegen sagen, sechs Monate seien bei weitem nicht ausreichend."

Zugleich forderte Friedrich, dass etwaige Strafzahlungen der EU vom Bundesjustizministerium beglichen werden: "Nicht ich bin hier federführend, sondern die Justizministerin muss ein Gesetz vorlegen, das die EU-Richtlinie umsetzt. Das ist bisher erkennbar nicht der Fall. Also muss Frau Leutheusser die Strafe aus ihrem Etat bezahlen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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