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Steuergleichheit für eingetragene Lebenspartnerschaften nimmt erste Hürde

Archivmeldung vom 04.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Maren Beßler  / pixelio.de
Bild: Maren Beßler / pixelio.de

Die Chancen für eingetragene Lebenspartner, beim Finanzamt wie Eheleute behandelt zu werden, sind gestiegen: Der Finanzausschuss des Bundesrats hat den Vorstoß von Finanzminister Norbert Walter-Borjans ohne Gegenstimmen verabschiedet. Nun steht das Thema bei der nächsten Sitzung des Bundesrats am 17. Juni 2011 zur Abstimmung. „Damit sind wir unserem Ziel einen wichtigen Schritt näher gekommen, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerrechtlich mit Ehen gleichzustellen“, sagte Walter-Borjans. „Wir sehen keinen Grund, hier einen Unterschied zu machen.“

Bislang werden die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von der Finanzverwaltung wie Ledige behandelt und der ungünstigeren Steuerklasse zugeordnet.

Dabei müssen gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern erhebliche Benachteiligungen hinnehmen. Die Gleichstellung soll den eingetragenen Lebenspartnerschaften insbesondere die Möglichkeit eröffnen, nach dem Splittingverfahren besteuert zu werden. Gleichzeitig würde ihnen dann auch die Steuerklasse III gewährt.

Im Finanzausschuss hatten die neun SPD-geführten A-Länder für den NRW-Vorschlag gestimmt. Die sieben CDU-geführten Länder hatten sich enthalten. Damit hat der Finanzausschuss eine Empfehlung an den Bundesrat ausgesprochen. Dort haben die A-Länder jedoch allein keine Mehrheit und Enthaltungen wirken wie Ablehnungen. Walter-Borjans: „Die Länder, in denen die CDU mitregiert, müssen sich bewegen: Sie sollten sich einer Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht verweigern.“

Quelle: Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

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