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Kabinett bringt Azubi-Mindestlohn auf den Weg

Archivmeldung vom 15.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Die Bundesregierung hat die Pläne von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) für einen Azubi-Mindestlohn auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Novelle des Berufsbildungsgesetzes.

Azubis sollen demnach ab 2020 eine Mindestausbildungsvergütung erhalten. Zunächst soll diese im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 soll sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro erhöhen. Im weiteren Verlauf der Ausbildung soll die Mindestvergütung um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr steigen. Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist nach Angaben der Bundesregierung, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern. Die Zahl der Fortbildungsabschlüsse und -bezeichnungen soll demnach reduziert werden. Zudem soll die Möglichkeit erweitert werden, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Bürokratie soll mit dem Gesetzentwurf abgebaut werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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