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Bundesregierung setzt Kommission für Digitaloffensive ein

Archivmeldung vom 10.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Bundesregierung will Gründung und Wachstum von Internetunternehmen stärker unterstützen und dafür, falls nötig, vor allem das Wettbewerbsrecht ändern. Damit soll verhindert werden, dass Deutschland und Europa im Bereich der digitalen Wirtschaft weiter hinter die USA und China zurückfallen, berichtet die "Welt" (Montagsausgabe). Zu diesem Zweck hat das Bundeswirtschaftsministerium demnach eine hochrangig besetzte Kommission eingesetzt, die insbesondere prüfen soll, wie man die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern muss, damit deutsche und europäische Digitalunternehmen schneller wachsen.

Den Vorsitz der Kommission "Wettbewerbsrecht 4.0" hat unter anderem der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Chef der Monopolkommission, Achim Wambach. "Mittel- und langfristig sind Strukturreformen erforderlich, die Europas Stellung und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich digitaler Märkte auf internationaler Ebene sichern und damit zugleich unseren ökonomischen und gesellschaftlichen Wohlstand bewahren", heißt es in der Auftakterklärung der Kommission. Sie soll prüfen, welche grundlegenden Änderungen des Wettbewerbsrechts nötig sind, damit in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähigere Digitalunternehmen entstehen können.

"Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Wettbewerbsrecht zu modernisieren sowie dessen rechtliche Grundlagen im Digitalbereich zu harmonisieren und zusammenzuführen", heißt es im Wirtschaftsministerium zur Aufgabe der Kommission. Sie soll dazu bis Herbst 2019 einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorlegen. Die Expertengruppe soll dabei unter anderem Vorschläge dafür machen, wie das europäische Wettbewerbsrecht so verändert werden sollte, dass Digitalunternehmen leichter zusammenarbeiten können. Oder inwieweit Anpassungsbedarf beim Zugang zu Daten besteht und auf welche Weise sich Zugangsrechte und -bedingungen rechtlich am besten verankern lassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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