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Schiewerling: Planungssicherheit für Arbeitnehmer zum Wohle der Familien

Archivmeldung vom 11.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Karl Schiewerling Bild: karl-schiewerling.de
Karl Schiewerling Bild: karl-schiewerling.de

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis dann wieder ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre befristet werden kann, wenn eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers beim selben Unternehmen mehr als drei Jahre zurückliegt (Aktenzeichen: 7 AZR 716/09). Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling: "Menschen brauchen Planungssicherheit für den Aufbau und die Erhaltung ihrer Existenz. Insoweit sind Arbeitsmarkt- und Familienpolitik eng miteinander verwoben und dürfen nicht getrennt gesehen werden."

Schiewerling weiter: "Junge Menschen wünschen sich Familie und Kinder. Dazu brauchen sie aber weitestgehend gesicherte wirtschaftliche Grundlagen. Eine unsichere Lebenssituation mit sich aneinanderreihenden befristeten Beschäftigungen - sogenannte Kettenbefristungen - sind keine geeigneten Rahmenbedingungen für junge Menschen, um sich bewusst für die Gründung einer Familie zu entscheiden. Vielmehr können langfristig nur Beschäftigungsstabilität und Entwicklungschancen zu einem familienfreundlichen Umfeld beitragen - so, wie es auch nach wie vor bei den meisten Beschäftigungsverhältnissen insbesondere im Mittelstand der Fall ist. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Es ermöglicht einerseits den Arbeitgebern, auf schwankende Auftragslagen und wechselnde Marktbedingungen flexibel reagieren zu können. Andererseits ist diese Rechtslage ein positives Signal an die Arbeitnehmer, dass missbräuchlichen Befristungsketten ein wirksamer Riegel vorgeschoben ist.

Mit dieser richterlichen Klarstellung ist eine Umgestaltung des Vorbeschäftigungsverbots für Fälle, in denen während Schule, Ausbildung oder Studium bei einem Arbeitgeber schon einmal befristet gearbeitet worden ist, nicht mehr gegeben. Weiterhin werden CDU/CSU aber im Auge behalten, dass das Sicherheitsbedürfnis der Arbeitnehmer einerseits und das Bedürfnis der Unternehmen nach Flexibilität andererseits in einen gerechten Ausgleich gebracht werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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