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Karlsruhe: Wanka hat mit AfD-Kritik Neutralitätspflicht verletzt

Archivmeldung vom 27.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat mit einer im November 2015 veröffentlichten Presseerklärung, in der sie die AfD kritisiert, gegen ihre Neutralitätspflicht als Regierungsmitglied verstoßen. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag hervor.

Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung einer Partei durch staatliche Organe, die dazu geeignet sei, "abschreckende Wirkung zu entfalten und dadurch das Verhalten potentieller Veranstaltungsteilnehmer zu beeinflussen", greife in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit ein, urteilten die Karlsruher Richter. Dies gelte auch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Wanke habe mit der Veröffentlichung ihrer Pressemitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt.

In der Mitteilung hatte die Bildungsministerin eine "Rote Karte für die AfD" gefordert. Zuvor hatte die AfD zu einer Versammlung unter dem Motto "Rote Karte für Merkel! - Asyl braucht Grenzen!" aufgerufen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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