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Medien: Seehofer blockiert Schäubles Erbschaftsteuer-Gesetz

Archivmeldung vom 17.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Horst Seehofer
Horst Seehofer

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios hat CSU-Chef Horst Seehofer die drei der CSU zugehörigen Bundesminister angewiesen, dem von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für einen Kabinettsbeschluss vorgesehenen Erbschaftsteuer-Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

In einem Brief Seehofers an Schäuble, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, heißt es: "Wie besprochen ist mit einer Zustimmung zum Versand des Referentenentwurfs nicht die Zustimmung Bayerns verbunden, den Gesetzentwurf dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung zuzuleiten."

Seehofer fordert in dem Schreiben eine Anhebung der Aufgriffsgrenze von 20 auf 40 Millionen Euro und bei Familienunternehmen von 40 auf 60 Millionen Euro. Eine Bedürfnisprüfung sollte "ausschließlich das durch die Erbschaft mit erworbene, nicht begünstigte Vermögen umfassen. Beim Erwerb vorhandenes eigenes Vermögen des Erben sollte nicht mit einbezogen werden." Und Seehofer will, dass ein Abschmelzmodell ab 40 Millionen Euro beginnt. Zwischen 40 und 130 Millionen Euro sollte der Verschonungsabschlag um je ein Prozent pro drei Millionen Euro abschmelzen. Über 130 Millionen Euro sollte die Verschonung stets 55 Prozent der Regelverschonung beziehungsweise 70 Prozent der Optionsverschonung betragen. "Bei Familienunternehmen soll das Abschmelzmodell bei 60 Millionen Euro beginnen", so der Brief.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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