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Städte- und Gemeindebund: "Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Abriegelung ganzer Orte"

Archivmeldung vom 28.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Nach den Worten von Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Abriegelung ganzer Städte zur Eindämmung von Infektionskrankheiten. Das Infektionsschutzgesetz erlaube die Isolierung einzelner Personen, "aber es gibt darin keine Regelung, ganze Stadtteile abzuriegeln."

Eine Abriegelung ganzer Orte und Städte halte er auch nicht für sinnvoll, wie das Beispiel Italien zeige. Bevor eine solch drastische Maßnahme ergriffen werde, könne man noch Schulen und Kindergärten schließen, Publikumsverkehr in den Verwaltungen reduzieren und Veranstaltungen absagen. "Die Abriegelung von Städten, die da teilweise diskutiert wird: Wir sind nicht in China. Wir leben hier auch anders als in China, und wir haben natürlich auch ein anderes Gesundheitssystem", sagte er in einem phoenix-Interview.

Durch mehr Aufklärung müsse man den Menschen die Angst vor dem Coronavirus nehmen. Landsberg: "Mit einer gewissen Gelassenheit werden wir damit fertig werden. Wir haben im Moment 32 Infizierte bei einem Volk von 84 Millionen Menschen. Das klingt jetzt nicht nach dem Riesendrama. Wir haben pro Jahr etwa 25.000 Menschen, die an der Grippe sterben. Da reden wir im Moment nicht drüber, aber die Grippewelle läuft ja zusätzlich. Unser Gesundheitssystem ist belastbar. Das heißt aber nicht, dass es nicht Schwierigkeiten gibt. Ich glaube, ein Schwerpunkt ist die Aufklärung von Menschen und die Vermeidung von Panik."

Quelle: PHOENIX (ots)


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