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Pflege- und Wohnqualitätsgesetz: CSU-Fraktion verbessert Schutz für Pflegeheim-Bewohner

Archivmeldung vom 18.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bernhard Seidenath, Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag / Bild: "obs/CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag"
Bernhard Seidenath, Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag / Bild: "obs/CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag"

Mehr Transparenz in Pflegeheimen, verbesserte Verfahrensabläufe, verschärfte Maßnahmen bei Mängeln und verstärkte Prävention von Gewalt und Missbrauch - um das sicherzustellen ändert die CSU-Fraktion das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Konkret sollen dafür die Kontrollen der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) intensiviert und Anordnungen schneller getroffen werden. Neu ist auch, dass bei einem Trägerwechsel angeordnete Rechte und Pflichten, die den bisherigen Träger betreffen, auf den Rechtsnachfolger übergehen.

Dazu der gesundheitspolitische Sprecher Bernhard Seidenath:

"Wie wir mit den Schwächsten, den Pflegebedürftigen, umgehen, darin zeigt sich das humane Gesicht unserer Gesellschaft. Die ganz große Mehrheit der Pflegeheime in Bayern leistet zum Glück gute Arbeit und umsorgt die pflegebedürftigen Menschen mit Würde und Hingabe. Missstände müssen aber schnell erkannt und behoben werden. Dafür braucht es Kontrollen, die so effizient wie möglich sind."

Martin Mittag, Mitglied im Arbeitskreis für Gesundheit und Pflege:

"Wir wollen auch die Pflegeberatung weiter stärken und ausbauen, indem die Kommunen weiterhin Pflegestützpunkte initiieren können - derzeit gibt es 50. Denn eines ist auch klar: Pflegebedürftigkeit ist für die Politik ebenso wie für die Gesellschaft eine Herausforderung. Umso mehr gilt dies für die betroffenen Familien. Ich bin in ihrem Sinne froh über die gesetzliche Anpassung."

Das Pflege -und Wohnqualitätsgesetz regelt seit Inkrafttreten am 1. August 2008 die ordnungsrechtliche Überwachung vollstationärer Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen sowie Hospize. Die entsprechende Gesetzesänderung wird morgen in zweiter Lesung final beschlossen und soll am 01. August 2023 in Kraft treten.

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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