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Verfassungsbeschwerde gegen "Hessentrojaner" gescheitert

Archivmeldung vom 09.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild

Bild: Reitschuster / Eigenes Werk

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Beschwerde gegen das sogenannte "Hessentrojaner"-Gesetz gescheitert. Mithilfe von Staatstrojanern und der Big-Data-Analysesoftware Hessendata ist es der hessischen Landespolizei seit einigen Jahren erlaubt, IT-Geräte auszuspähen und Persönlichkeitsprofile über Bürger zu erstellen.

Ein Bündnis aus Datenschutzinitiativen und Aktivisten hatte gegen das 2018 eingeführte neue Polizei- und Verfassungsschutzgesetz Hessen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht nahm die aber nun gar nicht zur Entscheidung an.

Die Möglichkeit einer Verletzung der gesetzgeberischen Schutzpflicht sei nicht hinreichend dargelegt und genüge "den Anforderungen des Grundsatzes der Subsidiarität im weiteren Sinne nicht". Unter anderem hätten die Beschwerdeführer eine verwaltungsgerichtliche Feststellungs- oder Unterlassungsklage gegen die Umsetzung des Gesetzes einreichen können - und nicht begründet, warum dies nicht ausreiche. Der Beschluss fiel nach Angaben des Gerichts bereits am 20. Januar 2022 (1 BvR 1552/19).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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